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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08   

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BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08 (https://dejure.org/2009,9272)
BFH, Entscheidung vom 25.02.2009 - VI B 147/08 (https://dejure.org/2009,9272)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - VI B 147/08 (https://dejure.org/2009,9272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 930
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 27.09.2007 - III R 30/06

    Aufwendungen für den Besuch getrenntlebender Kinder

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören in der Regel die Kosten (Reisekosten) für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; vom 27. September 2007 III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; vgl. auch Schmidt/Loschelder, EStG, 27. Aufl., § 33 Rz 35, Stichwort Besuchsreisen).

    Aufgrund dieses Regelungsspielraums des Gesetzgebers wird das von der Einkommensteuer freizustellende sächliche Existenzminimum des Steuerpflichtigen durch den Grundfreibetrag berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; in BFH/NV 2008, 539).

  • BFH, 27.09.2007 - III R 28/05

    Besuchskosten für vom Kind getrennt lebende Eltern nicht als außergewöhnliche

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören in der Regel die Kosten (Reisekosten) für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; vom 27. September 2007 III R 30/06, BFH/NV 2008, 539; vgl. auch Schmidt/Loschelder, EStG, 27. Aufl., § 33 Rz 35, Stichwort Besuchsreisen).

    Aufgrund dieses Regelungsspielraums des Gesetzgebers wird das von der Einkommensteuer freizustellende sächliche Existenzminimum des Steuerpflichtigen durch den Grundfreibetrag berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287; in BFH/NV 2008, 539).

  • BFH, 10.10.2007 - VI B 33/07

    Verlustverrechnung bei außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
  • BFH, 12.10.2007 - VI B 161/06

    Zahlungen für den Verzicht auf eine Pensionszusage eines früheren

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
  • BFH, 10.05.2007 - III R 39/05

    Pflegesätze der sog. Pflegestufe 0 als außergewöhnliche Belastung abziehbar

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sind aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen (BFH-Urteil vom 10. Mai 2007 III R 39/05, BFHE 218, 136, BStBl II 2007, 764).
  • BFH, 28.03.1996 - III R 208/94

    Einkommensteuer; Kosten der Kontaktpflege zum Kind aus geschiedener Ehe

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Ausnahmen hat der BFH bei Aufwendungen für Besuchsfahrten anerkannt, die ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit oder eines Leidens unternommen werden oder den Zweck verfolgen, die Krankheit oder das Leiden erträglicher zu machen, oder die der krankheitsbedingten Betreuung eines pflegebedürftigen nahen Angehörigen dienen (BFH-Urteil vom 28. März 1996 III R 208/94, BFHE 180, 551, BStBl II 1997, 54, m.w.N.).
  • BFH, 24.07.2008 - VI B 7/08

    Schätzung einer ortsübliche Vergleichsmiete zur Ermittlung des geldwerten

    Auszug aus BFH, 25.02.2009 - VI B 147/08
    Die Rechtsfrage muss im konkreten Fall klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (ständige Rechtsprechung, Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Juli 2008 VI B 7/08, BFH/NV 2008, 1838; vom 12. Oktober 2007 VI B 161/06, BFH/NV 2008, 45; vom 10. Oktober 2007 VI B 33/07, BFH/NV 2008, 44).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.01.2012 - 4 K 1270/09

    Vollumfänglicher Werbungskostenabzug von Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

    Zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen gehören in der Regel die Reisekosten für Fahrten, um nahe Angehörige zu besuchen (BFH-Urteile vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl II 2008, 287, vom 27. September 2007 III R 30/06, BFH/NV 2008, 539 und vom 25. Februar 2009 VI B 147/08, a.a.O.; siehe ferner Schmidt/Loschelder, EStG, 28. Aufl. 2009, Rz 35 zu § 33, dort unter dem Stichwort "Besuchsreisen").
  • FG Niedersachsen, 05.12.2018 - 3 K 15/18

    Streit um die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen; Streit um die Höhe

    In Konkretisierung dieser Grundsätze vertritt der BFH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen in der Regel die Kosten für Fahrten gehören, um nahe Angehörige zu besuchen, es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen oder dienen dem Zweck, die Krankheit oder das Leiden des Besuchten erträglicher zu machen (BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 147/08, BFH/NV 2009, 930).
  • BFH, 05.03.2009 - VI R 60/07

    Aufwendungen der Großeltern für Besuche ihres Enkelkinds als außergewöhnliche

    Aufgrund dieses Beurteilungsspielraums des Gesetzgebers wird das von der Einkommensteuer freizustellende sachliche Existenzminimum durch den Grundfreibetrag berücksichtigt (BFH-Urteile in BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287, und in BFH/NV 2008, 539; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 147/08, nicht veröffentlicht).
  • FG Niedersachsen, 19.03.2010 - 15 K 440/09

    Aufwendung des sorgeberechtigten Elternteils im Zusammenhang mit dem Umgang der

    In Konkretisierung dieser Grundsätze vertritt der BFH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass zu den nicht außergewöhnlichen, bei typisierender Betrachtungsweise abgegoltenen Aufwendungen in der Regel die Kosten für Fahrten gehören, um nahe Angehörige zu besuchen, es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen oder dienen dem Zweck, die Krankheit oder das Leiden des Besuchten erträglicher zu machen (vgl. zuletzt BFH, Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 147/08, BFH/NV 2009, 930 = Juris Rdnr. 5).

    Wegen der näheren Begründung dieses Ergebnisses wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Ausführungen in den Urteilen des BFH vom 27. September 2007 III R 28/05, Juris Rdnr. 36 - 45; III R 30/06, Juris Rdnr. 32 - 42; III R 71/06 Juris Rdnr. 27 - 37; III R 55/05 = Juris Rdnr. 23 - 33; III R 41/04, Juris Rdnr. 27 - 37 verwiesen (vgl. auch BFH, Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 147/08, BFH/NV 2009, 930 = Juris Rdnr. 6).

  • FG Rheinland-Pfalz, 12.09.2011 - 5 K 2011/10

    Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind führen nicht zu außergewöhnlichen

    Der Beklagte tritt der Klage entgegen und trägt vor, dass die Aufwendungen des Klägers für die Besuche seiner beim anderen Elternteil lebenden Tochter nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig seien (BFH-Urteil vom 27. September 2007, III R 28/05, BStBl II 2008, 287 und BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009, VI B 147/08, BFH/NV 2009, 930).
  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2010 - 10 K 2352/10

    Verfassungsmäßigkeit des Nichtabzugs der Kosten für Besuchsfahrten eines beim

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, sind Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar (vgl. Urteile des BFH vom 27. September 2007 III R 28/05, BStBl II 2008, 287; III R 71/06, juris; III R 41/04, juris; III R 55/05, juris; BFH-Beschluss vom 25. Februar 2009 VI B 147/08, BFH/NV 2009, 930; vgl. auch FG München, Urteil vom 8. Dezember 2009 13 K 2305/07, juris).
  • BFH, 27.04.2022 - IX B 21/21

    Grundsätzliche Bedeutung: Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen als

    Es ist in der Rechtsprechung sowie im Schrifttum geklärt, dass Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen zwecks Kinderbetreuung in der Regel nicht als außergewöhnlich i.S. des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge (Grundfreibetrag, kindbedingte Freibeträge) und andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen sind, es sei denn, die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22.10.1996 - III R 265/94, BFHE 182, 352, BStBl II 1997, 558, unter 1.; vom 27.09.2007 - III R 28/05, BFHE 219, 119, BStBl II 2008, 287, unter B.II.1.b und B.II.1.c, m.w.N., und vom 05.03.2009 - VI R 60/07, BFH/NV 2009, 1111; BFH-Beschluss vom 25.02.2009 - VI B 147/08, BFH/NV 2009, 930; Mellinghoff in Kirchhof/Seer, EStG, 20. Aufl., § 33 Rz 54, Stichwort "Fahrtkosten"; Schmidt/Loschelder, EStG, 40. Aufl. § 33 Rz 90, Stichwort "Besuchsreisen"; KKB/Bleschick, § 33 EStG, 6. Aufl., Rz 150, Stichwort "Besuchsfahrten"; Kanzler in Herrmann/Heuer/Raupach, § 33 EStG Rz 70).
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Rechtsprechung
   BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08   

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https://dejure.org/2009,9362
BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08 (https://dejure.org/2009,9362)
BFH, Entscheidung vom 06.03.2009 - IV B 71/08 (https://dejure.org/2009,9362)
BFH, Entscheidung vom 06. März 2009 - IV B 71/08 (https://dejure.org/2009,9362)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Personengesellschaftsanteilen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 S. 3

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2; FGO § 116 Abs. 3
    Anforderungen an die Darlegung der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) genannten Zulassungsgründe

  • datenbank.nwb.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von Personengesellschaftsanteilen vor Teilung des Grundbesitzes der Personengesellschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2009, 930
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05

    Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer

    Auszug aus BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08
    Da das Grundstück Z-Straße der einzige Vermögensgegenstand der Klägerin gewesen sei, sei auch --so die Vorinstanz weiter-- der Gewinn aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils als laufender Gewinn zu erfassen (Hinweis auf BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147).

    Die Ausführungen verkennen die tragenden Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils, das im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen ist, dass ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen gewerblichen Grundstückshandels zuzurechnen sind, als laufender (gewerblicher) Gewinn zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; in BFHE 217, 147).

  • BFH, 10.05.2007 - IV R 69/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: laufender Gewinn bei Veräußerung oder Aufgabe von

    Auszug aus BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08
    Da das Grundstück Z-Straße der einzige Vermögensgegenstand der Klägerin gewesen sei, sei auch --so die Vorinstanz weiter-- der Gewinn aus dem Verkauf des Gesellschaftsanteils als laufender Gewinn zu erfassen (Hinweis auf BFH-Urteile vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147).

    Die Ausführungen verkennen die tragenden Erwägungen des vorinstanzlichen Urteils, das im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH davon ausgegangen ist, dass ein Gewinn aus der Veräußerung des Anteils an einer Personengesellschaft, zu deren Betriebsvermögen im Zeitpunkt der Veräußerung Grundstücke gehören, die dem Umlaufvermögen des von der Gesellschaft betriebenen gewerblichen Grundstückshandels zuzurechnen sind, als laufender (gewerblicher) Gewinn zu qualifizieren ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; in BFHE 217, 147).

  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08
    Das Finanzgericht (FG) führte hierzu unter anderem aus, dass angesichts der Veräußerung von mehr als drei Objekten die Klägerin bereits zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig geworden sei (Hinweis auf Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, 542); im Übrigen habe die Klägerin am 29. März 1993 --also noch vor der Grundstücksteilung und vor der Veräußerung des Gesellschaftsanteils-- in einem Exposee ein Verkaufsangebot unterbreitet und hierbei für die sechs Wohnungen konkrete Verkaufspreise festgelegt.
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 06.03.2009 - IV B 71/08
    Das Finanzgericht (FG) führte hierzu unter anderem aus, dass angesichts der Veräußerung von mehr als drei Objekten die Klägerin bereits zum Zeitpunkt des Grundstückserwerbs als gewerbliche Grundstückshändlerin tätig geworden sei (Hinweis auf Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291; BFH-Urteil vom 21. Juni 2001 III R 27/98, BFHE 196, 59, BStBl II 2002, 537, 542); im Übrigen habe die Klägerin am 29. März 1993 --also noch vor der Grundstücksteilung und vor der Veräußerung des Gesellschaftsanteils-- in einem Exposee ein Verkaufsangebot unterbreitet und hierbei für die sechs Wohnungen konkrete Verkaufspreise festgelegt.
  • BFH, 25.08.2010 - I R 21/10

    Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH - Gewerbesteuerbarkeit des

    Dieser Grundsatz sei vom VIII. und vom IV. Senat des BFH zu Recht auf die Veräußerung und Aufgabe von Anteilen an (vermögensverwaltenden und gewerblich geprägten) grundstückshandelnden Personengesellschaften übertragen worden (BFH-Urteile in BFHE 211, 100, BStBl II 2006, 160; vom 14. Dezember 2006 IV R 3/05, BFHE 216, 233, BStBl II 2007, 777; vom 14. Dezember 2006 IV R 35/05, BFH/NV 2007, 692; vom 10. Mai 2007 IV R 69/04, BFHE 217, 147; vom 26. Juni 2007 IV R 75/05, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2008, 341; vom 5. Juni 2008 IV R 81/06, BFHE 222, 295, BFH/NV 2008, 1751; BFH-Beschluss vom 6. März 2009 IV B 71/08, BFH/NV 2009, 930; aus der Literatur zustimmend z.B. Wacker in Schmidt, EStG, 28. Aufl., § 15 Rz 78 und § 16 Rz 342; Reiß in Kirchhof, EStG, 9. Aufl., § 16 Rz 263; Selder in Glanegger/Güroff, GewStG, 7. Aufl., § 7 Rz 14a; ablehnend Roser in Lenski/Steinberg, GewStG, § 7 Rz 324; Fratz/Löhr, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1044, 1046; Küspert, DStR 2007, 746, 748 ff.; Günters, Finanz-Rundschau --FR-- 2008, 867, 869).
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